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Rechtsanwalt Dr. Erdmann Gritz

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

08161 872806

Amtsgerichtsgasse 3, 85354 Freising

Ihr Rechtsanwalt für Baurecht in Freising – Kanzlei Dr. Gritz

Von der klassischen Baugenehmigung bis zum Rechtsstreit und darüber hinaus steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei aus Freising rund um das Baurecht zur Verfügung. Wir beraten und vertreten Sie fachkundig bei Ihren individuellen rechtlichen Fragen und Problemen.

Was immer Ihnen im Bereich Baurecht auf dem Herzen liegt, die Kanzlei von Dr. Gritz ist für Sie da und unterstützt Sie mithilfe langjähriger Erfahrung und vor dem Hintergrund der aktuellsten Gesetze und Urteile. So können wir als Ihr Rechtsanwalt sicherstellen, dass wir Sie und Ihre Interessen optimal vertreten.

Privates und öffentliches Baurecht in Freising und im Großraum München

Das Baurecht umfasst alle Vorgänge, die mit der Errichtung, dem Umbau oder der Beseitigung von Gebäuden zusammenhängt. Dieses Rechtsgebiet ist zum einen in das öffentliche und zum anderen in das private Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich mit der Genehmigung von Bauvorhaben sowie der Nutzung von Gebäuden und Liegenschaften. Im privaten Baurecht hingegen geht es um die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen allen am Bauprozess Beteiligten, wie etwa dem Bauherren, dem Architekten und dem Bauunternehmer.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung ist unsere Kanzlei aus Freising mit den Anforderungen der am Bau Beteiligten bestens vertraut. Dies gilt für die baubegleitende Rechtsberatung ebenso wie für den Bauprozess.

Die Leistungen Ihres Rechtsanwalts für Baurecht in Freising

Sowohl vor dem Start eines Bauprojekts als auch während der Durchführung und danach können wir Ihnen als Rechtsanwalt weiterhelfen. Sehen Sie sich hier unsere Beratungsschwerpunkte an:

  • Wir stehen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte außergerichtlich und gerichtlich bei allen Angelegenheiten des privaten Baurechts zur Seite.
  • Unsere Mandanten aus Freising und dem Großraum München sind Bauträger, Bauherren und Bauunternehmen.
  • Privates Baurecht: Hier werden die Rechtsbeziehungen aller Beteiligten bei der Planung und Durchführung des Bauwerks geregelt. Wir vertreten Bauherren, Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerker etc.
  • Öffentliches Baurecht: Beratung sowohl anhand des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts als auch Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Behörden und vor Gericht.
  • Wir beraten und vertreten Sie als erfahrener Rechtsanwalt auch bei der Beantragung und Erlangung der von Ihnen benötigen Baugenehmigung.

Wir sind uns sicher, dass auch Ihr Fall bei uns richtig ist. Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt jetzt an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns unter 08161 872806 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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